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Rückzahlung Umsatzsteuer für Zahlungen wegen Wasserversorgung
Das Bundesfinanzministerium hatte geregelt, dass Wasseranschlussbeiträge und Hausanschlusskosten ab August 2000 nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Kommunen mussten sich trotz heftigen Widerstandes dieser Entscheidung beugen und die Steuer in voller Höhe festsetzen und abführen.
Im Oktober 2008 hat der Bundesfinanzhof Urteile verkündet, die Auswirkungen auf die Höhe der Umsatzsteuer der Wasserversorgungsanlagen haben. Nach einem mehrere Monate dauernden Abstimmungsprozess haben sich die beteiligten Behörden und Verbände darauf geeinigt, dass bereits rechtskräftige Abgabescheide, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, auf Antrag berichtigt werden können, sofern der Betroffene nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und der Antragsteller mit dem Empfänger des Abgabebescheides identisch ist.
Die Gemeinde Hausen hat im maßgebenden Zeitraum Bescheide für alle Grundstückseigentümer erlassen, die nun von dieser neuen Regelung profitieren können. Die Verwaltung hat daher einen Antrag entworfen, der hier herunter geladen oder auch abgeholt werden kann. Der Antrag soll bis spätestens 31.03.2010 unterschrieben bei der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen eingereicht werden. Voraussetzungen für die Antragstellung sind:
· keine Vorsteuerabzugsberechtigung
· Identität zwischen Antragsteller und Empfänger des Abgabebescheides.
Die Auszahlung der zuviel gezahlten Steuer erfolgt erst nach Ablauf der Antragsfrist.
Antrag hier herunterladen.
